Anbieterwechsel: DSL-Anschluss kann bei gescheiterter Rufnummernmitnahme fristlos gekündigt werden
Ist ein Kunde eines Telekommunikationsunternehmens nach einem Anbieterwechsel nicht über alle Netze erreichbar, so steht diesem ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung. Mehr zum Thema 'DSL-Anschluss'...Mehr zum Thema 'außerordentliches Kündigungsrecht'...
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