Akteneinsicht | So setzen Sie den Anspruch auf Einsicht in das vomVR veranlasste Sachverständigengutachten durch
Hat der VR ein Sachverständigengutachten zu dem Versicherungsfall erstellen lassen, hat der VN Anspruch auf Einsichtnahme. Das gilt auch, wenn der VR davon ausgeht, nicht eintrittspflichtig zu sein (AG Singen 8.6.12, 3 C 15/12, Abruf-Nr. 131641 ).
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