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§ 3 EStG | Krankenversicherungsschutz des Arbeitnehmer-Ehegatten

Zahlt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen für den Ehegatten seines Arbeitnehmers, steht dem Partner nur der ermäßigte Höchstbetrag nach § 10 Abs. 4 EStG zu. Dies gilt entsprechend für beihilfeberechtigte Gatten eines Beamten. Ein aktuelles BFH-Urteil bezieht sich auf Vorsorgeaufwendungen, die pro Jahr bis zu 2.800 EUR abgezogen werden können. Der Höchstbetrag von 1.900 EUR kommt zum Ansatz, wenn eine Person Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten hat oder ihr steuerfreie Arbeitgeber-Beiträge hierzu gezahlt werden. Zusammen veranlagte Ehegatten haben zwar einen gemeinsamen Höchstbetrag, der summiert sich jedoch aus dem jedem Ehegatten zustehenden Höchstbetrag.

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