Zur Verminderung des Unterhaltsanspruch durch Ausbildungsvergütung
Der Kindesunterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes gegen den barzahlungspflichtigen Elternteil entfalle ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste (den Unterhaltsanspruch übersteigende) Ausbildungsvergütung gezahlt werde.
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