Zur Anwaltsbeauftragung durch den Haftpflichtversicherer
Das OLG Koblenz hat in einem Beschluss vom 20.03.2012 - 5 U 76/12 auf die umfassende Verantwortlichkeit des Haftpflichtversicherers für die Abwehr des gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Haftpflichtanspruches hingewiesen:
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