Wenn der Rechtsschutzversicherer nicht auf die Möglichkeit eines Schiedsgutachtens hinweist
Ohne einen Hinweis auf die Möglichkeit eines Schiedsgutachtens im Ablehnungsschreiben darf der Rechtsschutzversicherer den Einwand fehlender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nicht erheben. Das hat das OLG Dresden, 27.09.2012 - 4 U 809/12 klargestellt.
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