Vorsorgevollmacht? | Redlichkeit des Bevollmächtigten?
Bei der Prüfung der Eignung des Vorsorgebevollmächtigten kann diesem das Verschulden seines im Betreuungsverfahren tätigen Rechtsanwalts nicht zugerechnet werden (BGH 13.2.13, XII ZB 647/12, Abruf-Nr. 130933 ).
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