Vorsicht bei Umdeckung einer Lebensversicherung
Wer seinem Kunden zur Kündigung einer Kapital-Lebensversicherung (KLV) rät, muss als Makler aufpassen, wenn er alternativ den Abschluss einer Basisrente empfiehlt. Der Kunde könnte nach dem Neuabschluss Schadenersatz verlangen.
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