Vorfälligkeitsentschädigung: Gericht verbietet Commerzbank-Gebühren
Das Landgericht Frankfurt hat der Commerzbank erneut verboten, 300 Euro Gebühr für die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu kassieren, wenn Immobilienkäufer oder Bauherren Haus oder Wohnung vor Ende der Zinsbindungsfrist verkaufen wollten. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden. test.de erklärt das Urteil und gibt Tipps.
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