Verordnung | Privat- statt Kassenrezept bei GKV-Patienten: Schadenersatz droht
Ärzte sind verpflichtet, bei jeder Verordnung das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten – bei einem Kassenpatienten eine GKV-Leistung auf einem Privatrezept zu verordnen, widerspricht diesem Gebot.
Weiterlesen auf: IWW