Urteil: Wie Hartz IV-Empfänger ihre Lebensversicherung schützen können
Mit Verwertungsausschluss können Hartz IV-Empfänger ihre Lebensversicherung schützen. Mit der Option Verwertungsausschluss in LV-Policen können Jobcenter Langzeitarbeitslose nicht zwingen ihre Lebensversicherung zu verwerten. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de