Urteil: Mieter zahlen Abfallbeseitigungsgebühren nicht - Hauseigentümer haftet!
Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde nach Urteil des VG Neustadt berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren vom Hauseigentümer zu fordern.
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