Tödlicher Saunabesuch
(verpd) Kommt ein Saunabesucher zu Schaden, weil der Betreiber das Wohlbefinden der Besucher nicht in engen zeitlichen Abständen kontrolliert hat, so besteht kein Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag