Streitwertbegrenzungsklausel beim Vertragsrechtsschutz unwirksam
Nach einem Urteil des LG Heidelberg (21.09.212 - 1 O 44/12) ist eine Klausel in den AVB zur Rechtsschutzversicherung, die den Vertragsrechtsschutz auf eine bestimmte Höhe des Streitwertes begrenzt und bei Überschreitung auch eine anteilige Erstattung ausschließt, überraschend im Sinne von § 35 c Abs.1 BGB und somit unwirksam.
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