Reisekosten oder Entfernungspauschale: Regelmäßige Arbeitsstätte trotz befristeter Tätigkeit
Eine Zweigstelle des Arbeitgebers ist auch dann als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer dort nur befristet für ein Jahr tätig werden soll. Mit dieser Begründung gewährte das Finanzgericht Saarland einem Arbeitnehmer nur die (ungünstige) Entfernungspauschale. Mehr zum Thema 'regelmäßige Arbeitsstätte'...Mehr zum Thema 'Entfernungspauschale'...Mehr zum Thema 'Reisekosten'...
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