Müssen GGFs länger als 60 arbeiten?
Das Finanzgericht Düsseldorf (06.11.2012 - 6 K 1093/10 K,G,F) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem den beiden beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (bGGF) mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Pension zu gesagt worden war. Der Bezug der Pension war auch an das Ausscheiden aus der Firma geknüpft.
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