Mietwagen? | Keine Zustellkosten bei 2.000 Metern Entfernung?
Wohnt der Geschädigte etwa 2.000 Meter vom Standort des Autovermieters und 1.500 Meter vom Standort der Werkstatt entfernt, ist ihm zuzumuten, den Mietwagen selbst abzuholen und nach Ende der Mietzeit wieder zurückzubringen. Zustellkosten sind dann schadenrechtlich nach Ansicht des AG Nürnberg nicht erforderlich.
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