LSG Bayern: Rechtsanspruch auf elektrisches Pflegebett aus Pflegeversicherung
Pflegebedürftige, die die meiste Zeit im Bett verbringen müssen, erleben ein elektrisches Pflegebett als große Erleichterung und haben nach einer jetzt eröffentlichten Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Rechtsanspruch gegen die privater Pflegeversicherung, die Anschaffungskosen zu übernehmen. Das Gericht hat dazu sieben Kriterien herausgearbeitet (Urteil vom 07.11.2012, Az.: L 2 P 66/11, BeckRS 2013, 67085).
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