Kürzere Aufbewahrungsfristen bei Steuerbelegen
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat eine weitere Steuervereinfachung für Unternehmen beschlossen. Danach müssen Rechnungen und Belege von den Firmen nicht mehr zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nach dem Gesetz, das ...
Weiterlesen auf: FINANZEN.NET