Kontrahierungszwang des Krankenversicherers zum Basistarif
Nach einem Urteil des LG Dortmund (Urt. v. 16.08.2012 - 2 O 159/12) darf ein Krankenversicherer die Annahme eines Antrages auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung zum Basistarif nicht ablehnen bzw. zurückstellen, weil der Antragsteller geforderte ärztliche Untersuchungen nicht hat durchführen lassen.
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