Keine Pflicht zur Mietzahlung ohne erfolgte Schlüsselübergabe
Voraussetzung für einen Anspruch auf Mietzahlung ist die unmittelbare Besitzverschaffung der Mietsache durch den Vermieter an den Mieter; hierzu gehört auch die Schlüsselübergabe (OLG Düsseldorf, Az.: 10 U 60/10, Urteil vom 23.12.2010). Im vorliegenden Fall erwarb der klagende Vermieter im August...
Weiterlesen auf: PresseAnzeiger.de