Herstellungskosten und bAV
Die turnusgemäße Veröffentlichung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012) lässt noch auf sich warten. Doch das BMF hat jetzt - überraschend, nachdem das Bundeskabinett gerade erst am 20.03.2013 den Änderungsrichtlinien zugestimmt hatte - in einem Schreiben vom 25.03.2013 klargestellt, dass bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach der bisherigen Einkommensteuer-Richtlinie R 6.3 Abs. 4 EStR 2008 verfahren werden kann, d.h. dass die Aufwendungen für bAV nicht einbezogen werden müssen.
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