Heimkosten? | Sohn muss geschenktes Haus nicht verkaufen?
Das LG hat entschieden, dass ein Sohn nicht verpflichtet ist, das ihm von der Mutter geschenkte Haus zu verkaufen, um für die Kosten aufzukommen, die sich durch die Unterbringen der Mutter in einem Pflegeheim ergeben. Dies gilt zumindest so lange, wie sich der Sohn erfolgreich auf die Einrede des Notbedarfs berufen kann, da seine kranke Ehefrau auf eine behindertengerechte Wohnung des besagten Hauses angewiesen ist (LG Düsseldorf 28.3.13, 14c O 205/11, n.v.).
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