Halbseitige Lähmungen beim Säugling nicht erkannt - Kinderärztin haftet nicht
Nach Urteil des OLG Hamm müssen halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein.
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