Gerichte: Bei Prepaid-Handyverträgen dürfen Guthaben nicht ins Minus rutschen
Gerät ein Prepaid-Vertrag ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht zahlen – selbst wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters anders festgelegt ist. Entsprechende Klauseln in Prepaid-Mobilfunkverträgen haben die Landgerichte München I (BeckRS 2013, 03571) und Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 231/12) für unwirksam erklärt. Dies teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit, die in den Verfahren als Klägerin aufgetreten ist. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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