Gefährdeter Versicherungsschutz bei längerem Leerstand eines Hauses während Frostperiode
Versicherungsfälle, die ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig herbeigeführt hat und die den Versicherer zu einer Leistungskürzung "auf null" berechtigten, sind eher selten Gegenstand veröffentlichter Gerichtsurteile. Mit seinem Urteil hat das OLG Frankfurt/M., 11.05.2012 - 3 U 153/11 eine solche Entscheidung eines Versicherers bestätigt.
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de