FG Pressemitteilung: Anscheinsbeweis bei Nutzung durch GmbH-Geschäftsführer
Die private Kraftfahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist nach einem Urteil des FG Münster als Arbeitslohn zu versteuern, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war. Mehr zum Thema 'einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Kapitalgesellschaft'...Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...
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