FG Münster zum Fahrkostenabzug: Selbstständige können nur eine Betriebsstätte haben
Das Finanzgericht Münster hat selbstständige Unternehmer in Bezug auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Arbeitnehmern gleichgestellt. So wie Arbeitnehmer nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben könnten, könnten Selbstständige nur eine Betriebsstätte im Sinne der Abzugsbeschränkung in § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG haben. Das FG hat die Revision zugelassen (Urteil vom 22.03.2013, Az.: 4 K 4834/10 E).
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