PRISMALIFE VERLIERT WEITERE GERICHTSVERFAHREN
Die Anwaltskanzlei Arnold hat binnen weniger Wochen vier weitere Urteile zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern erstritten: So entschied das Amtsgericht Halle am 29.01.2013, dass die Kostenausgleichsvereinbarung als Umgehungsgeschäft zu § 169 Abs. 5 S. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nichtig ist. Nur...
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