Ex-Arbeitgeber muss Betriebsrente aufstocken
Gerade angesichts der sinkenden Kapitalmarktrenditen kommen in der letzten Zeit häufiger Pensionskassen, die für die Betriebsrentenansprüche ehemaliger Beschäftigter einzutreten haben, in Zahlungsschwierigkeiten.
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