Durchfahrtshöhe in Parkgarage missachtet - Grobe Fahrlässigkeit?
Ob die Missachtung der Durchfahrtshöhe einer Parkgarage durch den Versicherungsnehmer bzw. den Mieter eines Fahrzeugs grob fahrlässig oder noch einfach fahrlässig ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen. Bei einem erheblichen Höhenunterschied und einer deutlichen Kennzeichnung wird aber in der Regel von grober Fahrlässigkeit ausgegangen.
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