Bundeskabinett bringt Regelung zur Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am 10.04.2013 eine Neuregelung zur Verkürzung der Fristen für die Aufbewahrung steuerlicher Unterlagen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Dadurch würden die Unternehmen deutlich entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP).
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