BGH zur Belehrung des Versicherungsnehmers bei Obliegenheitsverletzung
Gemäß § 28 Abs. 4 VVG setzt die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 28 Abs. 2 VVG bei Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11 hat sich mit seinem Urteil zu den Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers geäußert.
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