Betriebsrente auch nach grober Pflichtverletzung?

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Betriebsrente auch nach grober Pflichtverletzung?

Bis zum Bundesarbeitsgericht ging der Streit um den Widerruf einer Pensionszusage. Der Arbeitnehmer hatte dabei den Arbeitgeber jahrelang in Millionenhöhe geschädigt und nicht nur ein kleines Häppchen aus dem Müll gezogen oder ein paar silberne Löffel geklaut. Doch das Bundesarbeitsgericht legte die Messlatte für den Widerruf einer einmal erteilten Versorgungszusage sehr hoch und sprach dem Arbeitnehmer die Versorgung zu.

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