Berufsunfähigkeitsversicherung: Neuer Beruf kann die Rente kosten
Berufsunfähigkeitsversicherer dürfen ihre Rente einstellen, wenn ihr Kunde eine unbefristete Festanstellung gefunden hat, die mit der früheren Tätigkeit vergleichbar ist. Das hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden (Az. 12 U 93/12). Verglichen wird nicht nur der Lohn für die alte und die neue Tätigkeit, sondern auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und die soziale Wertschätzung. All das darf im neuen Beruf nicht spürbar unter dem Niveau des bisherigen Berufs liegen.
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