AG München: Insolvenzverwalter kann Riester-Rentenversicherung vor Zufluss staatlicher Förderungen kündigen
Im Fall der Insolvenz des Versicherungsnehmers einer Riester-Rentenversicherung kann der Insolvenzverwalter den Versicherungsvertrag kündigen und die Auszahlung des dem Versicherungsnehmer zustehenden Betrages an die Insolvenzmasse verlangen, solange noch keine staatlichen Förderzulagen geflossen sind. Dies hat das Amtsgericht München mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 12.12.2011 entschieden. Die Möglichkeit einer späteren Förderung reiche nicht aus, um eine Unpfändbarkeit anzunehmen (Az.: 273 C 8790/11).
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