Abgeltungsteuer: Musterverfahren zum Werbungskostenabzug entschieden
Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, die einem Steuerpflichtigen vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, können weiterhin unbeschränkt als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden.
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