29. 04. 2013 - Bundesrat bringt eigenen Jahressteuergesetz-Entwurf ein
(ac) Der Bundesrat hat einen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 (Bt-Drs.: 17/13033 - abrufbar unter www.bundestag.de) eingebracht. Damit sollen alle Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umgesetzt werden, über die im Vermittlungsverfahren Einvernehmen erzielt worden sei, schreiben die Länder in der Begründung des Entwurfs. Enthalten seien auch Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung wie zum Beispiel im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer die „Cash-GmbH“ und bei der Grunderwerbsteuer Regelungen zu den „RETT-Blocker-Strukturen“, die im Vermittlungsverfahren einvernehmlich ergänzt worden sind. Wie der Bundesrat weiter erläutert, enthält der Gesetzentwurf auch Regelungen zu Dividendenzahlungen bei Mutter-Tochter-Gesellschaften. Außerdem sollen Nachteile bei der privaten Nutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen ausgeglichen werden. Arbeitnehmern sollen Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren künftig für zwei Jahre gewährt werden. Außerdem soll die Abzugsfähigkeiten von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen werden (vgl. Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung). Siehe auch: Jahressteuergesetz 2013 kann nicht in Kraft treten
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