18. 04. 2013 - KS warnt: Fahrzeugschlüssel nicht in Werkstattbriefkasten
(ac) Etliche Kfz-Werkstätten bieten einen „Briefkasten-Service“, damit Kunden ihr Fahrzeug nicht während der Geschäftszeit zur Inspektion oder Reparatur bringen müssen. Sie können den Wagen abends oder nachts im Firmenhof abstellen und Schlüssel sowie Kfz-Schein in den Briefkasten werfen. Doch das kann riskant sein, warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Wenn das Betriebsgelände nämlich frei zugänglich und ein einfacher Briefkasten nur an der Hauswand befestigt ist, hat es ein Dieb leicht, die Schlüssel zu den abgestellten Fahrzeugen zu finden.Falls das Auto dann gestohlen wird, kann der Versicherer dem Fahrzeughalter unter Umständen fahrlässiges Verhalten vorwerfen und die Leistung verweigern. Anders wäre es nach einschlägiger Rechtsprechung nur dann, wenn der Schlüssel in einem stabilen Briefkasten in der Hauswand oder Werkstatttür hinterlegt wird, ähnlich den Nachtbriefkästen von Geldinstituten. Damit man gar nicht erst in eine ärgerliche Situation kommt, rät der KS, vor dem Reparaturtermin einen Zweitschlüssel in der Werkstatt abzugeben. Dann kann man den Wagen jederzeit dort abstellen, zuschließen und den Erstschlüssel mitnehmen.
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