08. 04. 2013 - Preiserhöhung durch …

Anzeige
MMM München 2025

08. 04. 2013 - Preiserhöhung durch Kündigung der Flatrate unwirksam

(ac) Das Landgericht Hamburg hat der Telefónica Germany eine Vertragsklausel zur Kündigung des Flatrate-Tarifs „talk4free europa & more“ untersagt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.Zu Telefònica gehören die Marken Alice und O2. Das Unternehmen bot Verbrauchern Verträge mit einer Flatrate-Option „talk4free europa & more“ an. Danach sollte der Kunde gegen einen erhöhten Grundpreis unbegrenzt in bestimmte ausländische Netze telefonieren können. Ein interessantes Angebot, das sich in der Praxis jedoch für etliche Verbraucher als Kostenfalle erwies. Vielen Kunden – offenbar solchen, die dieses Angebot aus der Sicht der Telefónica allzu sehr nutzten – erklärte das Unternehmen nämlich kurzerhand die „Kündigung“ der Flatrate. Das sollte nach der jetzt vom Gericht für unwirksam erklärten Klausel im Kleingedruckten des Auftragsformulars auch kurzfristig möglich sein. Nach dem Willen der Telefongesellschaft sollte der Vertrag bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit – meist 24 Monate – bestehen bleiben. Die vorher pauschal berechneten Gespräche ins Ausland sollten die betroffenen Kunden aber nunmehr im Einzelnen bezahlen. „Damit entpuppte sich ein eigentlich interessantes Angebot für viele Kunden als heiße Luft“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Zudem war einigen Kunden die Bedeutung der Kündigung nicht bewusst. Erst mit der Folgerechnung – oft über mehrere Hundert Euro – wurde ihnen klar, dass die Telefónica nicht mehr bereit war, zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen abzurechnen.Da Telefónica nach Abmahnung sich weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Hamburg ein. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass die in dem Auftragsformular mitbestellte Option „talk4free europa & more“ Bestandteil eines einheitlichen Vertrags ist. Wenn nun der Kunde aufgrund der „Kündigung“ jedes einzelne Gespräch bezahlen muss – so erläutert das Gericht weiter – kann das von den Vertragsparteien insgesamt zugrunde gelegte Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung erheblich gestört werden. Die Klausel sei daher als für die Kunden unangemessen benachteiligend zu beurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2013, Az.: 312 O 170/12

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
InterRisk - Wintersport

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
11.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
12.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.03.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2025
13.03.2025

Vom 18. Februar bis zum 20. März 2025 findet unsere John-Vermittlerfortbildung an elf bundesweiten …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Fonds Finanz entlastet Makler mit KI-Angebot
27.02.2025

Die Fonds Finanz unterstützt Vermittler dabei, künstliche Intelligenz in ihre Arbeitsabläufe zu integrieren, um …

Recht / Steuern
ARAG Recht schnell... - Schaden aufgrund gehackter Rechnung
26.02.2025

Wer Rechnungen per E-Mail versendet, sollte diese nur „Ende-zu-Ende-verschlüsselt“ verschicken – oder auf altmodische …

Versicherungen
Zurich berät Deutsche Bank Firmenkunden beim Management physischer Klimarisiken
25.02.2025

Ab sofort können Zurich Risiko-Experten aus dem Bereich „Zurich Resilience Solutions“ Firmenkunden der Deutsche …