VGH München: Automatisierte Kennzeichenerfassung verfassungsgemäß
Der Verwaltungsgerichtshof München hat am 17.12. 2012 entschieden, dass die automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern verfassungsgemäß ist. Da die Pflicht zur Löschung geregelt sei und keine anlasslose Überprüfung erfolge, sei Verhältnismäßigkeit gewahrt. Nun liegen auch die vollständigen Urteilsgründe vor (Az.: 10 BV 09.2641, nicht rechtskräftig).
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