Verträge mit nahen Angehörigen: Die tarifliche Einkommensteuer muss bei Darlehen zwischen Angehörigen gezahlt werden
Die Regelung, wonach die Abgeltungsteuer von 25 % bei Darlehensgewährung zwischen nahe stehenden Personen nicht greift, ist verfassungsgemäß. Hier ist die tarifliche Einkommensteuer zu bezahlen. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Abgeltungsteuer'...Mehr zum Thema 'Darlehen'...Mehr zum Thema 'einander_nahe_stehende_Personen'...Mehr zum Thema 'Abgabenordnung'...
Weiterlesen auf: Haufe