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Verkehrsrecht: Telefonieren oder Navigieren: „Benutzung“ des Handys beim Autofahren verboten

Auch die Benutzung eines Mobiltelefons als Navigationsgerät kann einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn das Handy dafür während der Fahrt in den Händen gehalten wird: Beide Hände sollen zur Bewältigung der Fahraufgabe frei sein. Mehr zum Thema 'Telefonieren'...Mehr zum Thema 'Navigationsgerät'...Mehr zum Thema 'Straßenverkehrsordnung'...Mehr zum Thema 'Bußgeld'...Mehr zum Thema 'Ordnungswidrigkeit'...Mehr zum Thema 'Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz'...Mehr zum Thema 'StVO'...

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