Urteil Mobilfunkrechnung: Rücklastschriftgebühr von 10 Euro zu hoch
Nach Urteil des OLG Schleswig darf ein Mobilfunkanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Schadenspauschale in Höhe von 10 Euro für Rücklastschriften verlangen. Das Gericht untersagte die Verwendung der Klausel.
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