Schrottimmobilien: Versicherer muss Ehepaar Schaden ersetzen
Die Württembergische Lebensversicherung muss einem Ehepaar den Schaden ersetzen, den es durch den Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage erlitten hat. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az. 9 U 95/10).
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest