Schadensersatz gegen ausländischen Versicherer kann am Wohnort eingeklagt werden
Nach dem Luganer Übereinkommen können Sie einen Schadensersatzanspruch gegen einen europäischen Haftpflichtversicherer, der seinen Sitz im Geltungsbereich des Übereinkommens hat, beim Gericht an Ihrem Wohnsitz geltend machen.
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