Reiseveranstalter darf Flugzeit nicht ändern
07.02.2013 - OLG Celle vom 7.02.2013 (11 U 82/12) Ein Reiseveranstalter darf die in der Buchung angegebenen Flugzeiten nicht ohne triftigen Grund ändern. Eine von TUI Deutschland verwendete Klausel, nach der die Flugzeiten unverbindlich sind, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist unwirksam. Das hat das Oberlandesgerichte Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen TUI Deutschland entschieden. ... mehr
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