Prozesskosten absetzen: Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Auch bei Zivilprozesskosten muss unter Berücksichtigung der zu dem Prozess führenden Umstände wertend beurteilt werden, ob die Prozessführung für den Steuerpflichtigen zwangsläufig war. Mehr zum Thema 'Vorweggenommene Betriebsausgaben'...Mehr zum Thema 'Zivilprozesskosten'...Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastungen'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
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