OLG Schleswig: Beworbener Mietpreis für Ferienwohnung muss Endreinigungskosten enthalten
Der Preis für eine Ferienwohnung in der Werbung des Vermieters muss die Kosten für die Endreinigung enthalten. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 22.03.2013 entschieden und einem Vermieter einstweilig untersagt, mit Mietpreisen ohne Einkalkulierung der obligatorischen Endreinigung zu werben. Das OLG monierte ein wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (Az.: 6 U 27/12).
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