OLG Hamm: Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zu geschlossenem Investmentfonds
Tritt ein Anleger im Weg eines Haustürgeschäfts einem geschlossenen Investmentfonds bei, kann er seinen Beitritt normalerweise binnen 14 Tagen widerrufen. Diese Frist läuft jedoch nicht, wenn er über das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht unzutreffend belehrt wurde. Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs scheidet er nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus der Fondsgesellschaft aus (Urteil vom 23.01.2013, Az.: I-8 U 281/11).
Weiterlesen auf: beck-aktuell