OLG Düsseldorf: Werbung mit Kundenbewertungen darf kein verzerrt positives Bild des Unternehmens zeichnen
Die nicht an Fachkreise gerichtete Werbung eines Unternehmens mit Kundenbewertungen ist irreführend, wenn auf dem Bewertungsportal, auf das die Werbung verlinkt, nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 19.02.2013 (Az.: I – 20 U 55/12, nicht rechtskräftig) entschieden, wie die Wettbewerbszentrale berichtet, die einen gegen die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft gerichteten Antrag gestellt hatte.
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